Strafhoheit

Strafhoheit
Straf|ho|heit, die: Strafgewalt (a): Jeder Staat besitzt grundsätzlich nur insoweit S. über die Straftaten der Bürger anderer Staaten, als diese auf seinem Territorium verübt wurden (horizont 12, 1977, 18).

Universal-Lexikon. 2012.

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